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2008/03/25

: Atombomben-TV-Hack keine Straftat

Die Klage gegen Mitglieder der Künstlergruppe Ztohoven wurde abgewiesen. Richterin Stanislava Suchánková folgte nicht dem Vortrag der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der TV-Performance Media Reality um 'Panikmache' oder 'Verbreitung falscher Informationen' handelte. Sie schloss die Verhandlung mit den Worten: "Die vorliegende Handlung ist keine Straftat, und darum spreche ich alle Beschuldigten von der Anklage frei." Das wohlwollende Urteil weicht der entscheidenden Frage nach der Strafbarkeit der 'Verbreitung falscher Informationen' aus, und legalisiert damit auch den tagtäglichen Medien-Mix aus Propaganda und seichter Unterhaltung als künstlerische Informationsshow.

David Brudňák aka Roman Tyc nahm den Freispruch erleichtert auf, die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, die Angeklagten zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen.

Die art-guerillas hatten im Juni 2007 eine Wetterkamera des Tschechischen Fernsehens CT2 mit einem Laptop gehackt, und ein vorbereitetes Video einer Atombenexplosion im Riesengebirge eingespielt.
Media Reality by Ztohoven | Hintergrund

tags : art culture jamming ztohoven